Miet- und allgemeine Geschäftsbedingungen Villa Mosel
1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 (Haupt-)Mieter: Eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter für eine der angebotenen Villa’s einen Mietvertrag über einen bestimmten Zeitraum schließt und den vereinbarten Mietpreis an den Vermieter entrichtet hat
1.2. Mitmieter: Person, der zusammen mit dem (Haupt-)Mieter in der Unterkunft wohnt
1.3. Vermieter: Die Gesellschaft oder Person, die die an den Mieter vermietet.
1.4. Der Vertrag: Der befristete Mietvertrag über eine Villa zwischen Vermieter und (Haupt-)Mieter
1.5. Die Miet- und allgemeinen (Miet-)Bedingungen: Diese allgemeinen (Miet-) Bedingungen bezüglich die Villa, die sich auf Verträge bezieht, die über die Anmietung diese Villa zwischen Mieter und Vermieter geschlossen werden.
1.6. Buchungsformular: Das Formular, in dem der Mieter alle vorgeschriebenen Angaben macht, um für die Anmietung einer Villa eine Reservierung zu tätigen
1.7. Unterkunft/Unterkünfte: Die Villa, die ausschließlich zu Urlaubszwecken angeboten wird
1.8. Mietzins: Die Grundmiete einschließlich etwaiger Abzüge und Nebenkosten
1.9. Kaution: Ein Betrag, der bei der Reservierung zunächst in Rechnung gestellt wird und als Vorschuss auf mögliche, während des Aufenthalts durch (Zutun) des Mieters verursachte Schäden dient.
1.10. Reservierungskosten: Kosten, die bei jeder Buchung einmalig in Rechnung gestellt werden.
1.11. Ankunfts- und Abreisezeit: Die zwischen (Haupt-)Mieter und Vermieter vereinbarten Zeitpunkte.
1.12. Die Webseite hat folgende Adresse: www.villa-mosel.com.
1.13. Villa means Villa Mosel.
2 Anwendbarkeit der allgemeinen (Miet-)Bedingungen
2.1. Diese Miet- und allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag und alle Angebote und Verträge, die mit dem Vermieter geschlossen werden, sowie für dessen Dienstleistungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich anderes übereinkommen.
2.2. Die Miet- und allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem (Haupt-)Mieter für das Abschließen des Vertrags und zum Zeitpunkt der Vertragsschließung auf der Webseite www.villa-mosel.com zur Verfügung.
3 Vertrag
3.1 Die Villa kann ausschließlich über die Webseite www.villa-mosel.com reserviert werden.
3.2 Online-Reservierungs- und Zahlungsbedingungen
3.2.1 Ein Vertrag mit aufschiebender Wirkung kommt zwischen Vermieter und (Haupt-)Mieter über die Buchung der auf der Webseite angebotenen Ferienwohnung zustande, wenn:
a) der Mieter die Miet- und allgemeinen Geschäftsbedingungen von www.villa-Mosel.com anerkennt.
b) der (Haupt-)Mieter alle vorgeschriebenen Angaben im Online-Buchungsformular macht.
3.3 Jede über die Webseite erhaltene Reservierungsanfrage wird per E-Mail des Vermieters an den Mieter bestätigt. Diese bedeutet, dass die Reservierung eingegangen ist und bearbeitet wird. Die Reservierung ist dann für den Mieter verbindlich.
3.4 Nach Erhalt prüft der Vermieter die Reservierung auf Korrektheit und verifiziert die Verfügbarkeit der Villa. Ist die Reservierung korrekt und steht die Villa zur Verfügung, erhält der Mieter eine Mail mit einem Angebot, in welchem Zeitraum zu welchem Preis die Villa verfügbar ist. Die Rechnung wird im Anlage mitgeschickt.
3.5. Der Mieter sollte das Angebot und die Rechnung auf Korrektheit prüfen. Fehler sind spätestens 24 Stunden nach Erhalt der Bestätigung mitzuteilen.
3.6. Ist der (Haupt-)Mieter mit der Rechnung einverstanden dann soll, diese umgehend (spätestens innerhalb von 5 Tagen) für 50% (exklusiv die Kaution) bezahlt werden via eine der in der Rechnung aufgeführten Zahlungsoptionen zu nutzen (Überweisung). Spätendes 60 Tagen vor Anfang der Miete soll das Restbetrag bezahlt werden (ebenso der ganze Kaution).
3.7. Sobald der Betrag dem Konto des Vermieters unwiderruflich gutgeschrieben ist, verfällt die aufschiebende Bedingung (unter 3.2 genannt) und der Vertrag kommt definitiv zustande.
3.8. Begleicht der (Haupt-)Mieter die Rechnung nicht innerhalb von 5 Tagen, liegt noch kein rechtskräftiger Vertrag vor. Dann behält sich der Vermieter das Recht vor, für vorläufige Reservierung der Villa mit einem anderen Mietinteressenten zu vereinbaren.
3.9. Erhält der Mieter nicht innerhalb von 48 Stunden nach Absenden eine Empfangsbestätigung, hat bei der Buchung möglicherweise etwas nicht geklappt. Dann sollte der Mieter noch einmal per E-Mail mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen. Tut der Mieter dies nicht, kann er die Reservierung später nicht geltend machen.
3.10. Die Kaution wird mit die Rechnung zusammen gerechnet aber soll zusammen mit das Restbetrag von der Mietbetrag bezahlt werden spätes 60 Tagen vor Anfang der Miete. Bei Abgabe der Schlüssel am Ende wird die Villa kontrolliert vom Vertreter vor Ort. Rückzahlung wird geleistet innerhalb 14 Tagen (möglich mit Abzug von Kosten oder Schäden).
Telefonische Reservierung
3.11 Die Villa kann nicht telefonisch reserviert werden, die Reservierungsvorgang ist vollständig automatisiert.
NUTZUNG
Der Vertrag betrifft die Anmietung einer Villa.
Die Villa darf nur von der maximalen Anzahl an Personen genutzt werden, für die sie eingerichtet ist. Das Inventar ist darauf abgestimmt.
Der Vermieter ist berechtigt, die Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Für den Vertrag gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht (Bedenkzeit) nicht.
KAUTION
Der Eigentümer stellt dem Mieter eine Kaution in Höhe von € 150 in Rechnung. Die Kaution wird in die Rechnung begriffen und ist zahlbar zusammen mit der Restbetrag der Mietbetrag spätes 60 Tagen vor Anfang der Miete.
Die Kaution wird nach Ablauf des vereinbarten Aufenthalts innerhalb 14 Tagen zurück bezahlt. Die Villa wird vom Vertreter vor Ort kontrolliert. Eventuelle Kosten für entstandene Schäden, Defekte und/oder fehlende Gegenstände bzw. einen unverhältnismäßig hohen Energieverbrauch werden verrechnet. Der Abzug erfolgt angemessen und im Ermessen des Eigentümers.
RESERVIERUNGSKOSTEN
Pro Buchung werden dem (Haupt-)Mieter normalerweise kein Reservierungskosten in Rechnung gestellt.
SAUNANUTZUNG
Die Nutzung und Reservierung der Sauna ist nicht im Mietvertrag inbegriffen.
Für die einmalige Saunanutzung wird ein Betrag von € 32,50 in Rechnung gestellt. Bademantle sind verfügbar für € 6,50 pro person.
Wenn Sie die Sauna nutzen wollen, ist dies beim Vertreter vor Ort unter Angabe des entsprechenden Zeitraumes anzumelden. Die Nutzungsgebühr für die einmalige Saunanutzung wird direkt mit dem Vertreter vor Ort in bar abgerechnet.
Der Vertreter vor Ort stellt die Sauna rechtzeitig vor der gewünschten Uhrzeit an. Drei Stunden nach der angegebenen Anfangszeit schaltet sich die Sauna automatisch aus.
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, die gesundheitlichen Bedingungen für die Saunanutzung zu erfüllen. Der Vermieter haftet dafür nicht.
Der Vermieter haftet auch nicht, falls die Sauna von den Mietern nicht korrekt genutzt wird bzw.die Mieter sie aus gesundheitlichen Gründen nicht nutzen sollten.
Der Vermieter ist zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet, falls die Sauna nicht sachkundig bzw. in medizinischer Hinsicht unverantwortlich genutzt wird. Jedwede Haftung und Erstattung eines vom Mieter erlittenen Schadens, einschließlich der Rückzahlung des Mietzinses, ist ausgeschlossen.
4 NIERUNG ODER ÄNDERUNG DES VERTRAGS
4.1 Stornierung durch den (Haupt-)Mieter
Der (Haupt-)Mieter ist nicht berechtigt, bereits bezahlte Buchungen zu stornieren. Er hat selbst für eine Rücktrittsversicherung zu sorgen, die im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände, aufgrund derer der Vertrag nicht erfüllt werden kann, seinen Schaden ersetzt.
4.2.1Stornierung durch den Vermieter
Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände kann der Vermieter die Reservierung stornieren. Solche Umstände liegen beispielsweise vor:
a) wenn die Villa ohne Verschulden des Vermieters nicht länger für eine Vermietung geeignet ist (etwa aufgrund von Wasserschäden, Brand usw.)
b) wenn die Villa aufgrund des plötzlichen Verkaufs der Unterkunft durch den Vermieter, einer Doppelbelegung oder der Insolvenz des Vermieters nicht mehr vermietet werden kann.
4.2.2. Der Vermieter teilt dies dem Mieter unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mit.
4.2.3. Der Vermieter erstattet dann innerhalb von 5 Tagen ab Bekanntgabe der Stornierung den bereits bezahlten Mietzins ohne weiteren Schadenersatz auf das Konto des (Haupt-)Mieters zurück.
4.2.4. Der Vermieter haftet unter keinen Umständen für die Kosten etwaiger vom (Mit-)Mieter selbst reservierter Dienstleistungen (wie Flugtickets, Mietwagen, Fährtickets, Busfahrten usw.).
Vertragsänderungen.
4.3.1.Nach Erstellung der Rechnung kann der Mieter keine Änderung der erfolgten Reservierung mehr vornehmen.
4.3.2. Ist ein Mitmieter aus der Reisegruppe verhindert, kann der freigewordene Platz von einer anderen Person eingenommen werden, sofern diese alle sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen erfüllt. 4.3.3.Falls ein weiterer Mitmieter hinzukommt, kann dies mit Zusatzkosten verbunden sein.
4.3.4. Ist der Mieter verhindert, kann der freigewordene Platz von einer anderen Person eingenommen werden. In dem Fall wird die Reservierung von dieser anderen Person übernommen. Für eine solche Änderung gelten die Bestimmungen unter „Reservierungsübernahme“ in Artikel 4.3.5 und 4.3.6.
4.3.5. Wird die Reservierung komplett von einer anderen Gruppe übernommen, kann der Vermieter die Reservierung ändern, falls er dieser Änderung zustimmt. Der Vermieter kann die Übernahme der Reservierung durch eine andere Gruppe aus bestimmten Gründen und ohne Angabe derselben ablehnen
4.3.6. Dafür gilt folgende Bedingung: Der (Haupt-)Mieter teilt dem Vermieter die Übernahme schriftlich mit. Die bereits bezahlte Miete gilt als durch die übernehmende Partei bezahlt. Die übertragende und die übernehmende Partei regeln dies untereinander.
Falls der Vermieter die andere Gruppe ablehnt, ist er dem Mieter gegenüber auch im Hinblick auf die bereits erhaltene Miete zu keinem Schadenersatz verpflichtet.
5. MIETE UND BEZAHLUNG
Die Rechnung muss vom (Haupt-)Mieter innerhalb von 5 Kalendertagen ab Datum der Ausstellung der elektronischen Rechnung beglichen werden für 50% und die weitere 50%, 7Tagen vor Anfang der Miete. Dies gilt entsprechend Artikel 3.5 bis 3.10 Die genannten Preise gelten pro Villa-pro Woche, Wochenmitte bzw. Wochenende. Eine Anfrage nach Nächten ist möglich, allerdings nur für mindestens 3 aufeinanderfolgende Nächte.
5.2 Sofern anderes vereinbart wurde, gilt die Miete
– auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestätigung angegebenen Höhe des Mietpreise für die Villa ,
– einschließlich Umsatzsteuer – einschließlich mit die kosten von Bettwäsche und die Endreinigung |
– einschließlich mit der Kaution der nachher zurück bezahlt werden soll wenn Bestätigung folgt vom Vertreter vor Ort
– erhöht mit der eventuell anfallenden Tourismussteuer. – ausschließlich der kosten für die Saunanutzung Bademantle
– ausschließlich , dies nur für Villa Mosel, wenn Sie ein Begleit- oder Blinden Führ Hund mitnehmen. In diesem Fall bezahlen Sie eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von € 45. In Villa Hunsrück sind keine Hunde zugelassen.
5.3 Die genauen Angaben zu den vor Ort zu entrichtenden Kosten sind auf der Webseite zu finden. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Höhe der Kosten zwischen der Buchung der Villa und der Ankunft vor Ort ändert oder neue behördliche Gebühren in Kraft getreten sind. Fällig werden dann die zum Zeitpunkt der Ankunft geltenden Kosten. Der Vermieter ist für solche Änderungen nicht verantwortlich, da er darauf keinen Einfluss hat. 5.4 Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Mieter mit Ablauf des Termins grundsätzlich in Verzug, ohne dass der Vermieter dazu eine gesonderte Mitteilung versenden muss. 5.5 Sobald der Mieter in Verzug ist, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu stornieren. Der Mieter muss in dem Fall keine Stornierungskosten zahlen.
5.6. Bei späterer Ankunft bzw. vorzeitiger Beendigung des Aufenthalts in der Ferienwohnung ist dennoch der vollständige Mietzins fällig.
6.UNTERKUNFT, NUTZUNG UND RAUCHVERBOT
6.1 Zustand der Villa und Art der Nutzung
6.1.1. Die Villa wird dem (Mit-)Mieter in gutem Erhaltungszustand zur Verfügung gestellt. Ist dem nach Ansicht des (Mit-)Mieters nicht so, hat er dies unverzüglich mitzuteilen.
6.1.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und das zugehörige Inventar sorgfältig zu inspizieren und zu behandeln. Der Mieter hat das Mietobjekt bei Abreise in ordentlichem Zustand und besenrein zu verlassen. Geschirr usw. ist sauber und trocken in die dafür bestimmten Schränke zurückzustellen. Umgestellte Möbel müssen an den ursprünglichen Platz zurückgestellt werden. Alle Schäden, Defekte oder fehlenden Gegenstände hat der Mieter vor Abreise dem Vertreter vor Ort zu melden.
6.1.3. Falls die Villa nicht sauber zurückgelassen wird bzw. Schäden z. B. am Inventar aufgetreten sind, kann gemäß Artikel 3.10 ein Teil der Kaution einbehalten werden.
6.1.4. Die Villa darf ausschließlich zu Urlaubszwecken genutzt werden, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Als Urlaubszweck gilt keinesfalls die Nutzung der Villa während des Aufenthalts von einem oder mehreren Gästen für Arbeitstätigkeiten und dies unabhängig davon, ob es sich dabei um bezahlte oder unbezahlte Tätigkeiten handelt und ob diese im Rahmen einer Anstellung ausgeführt werden oder nicht.
6.1.5. Rauchen ist in der Villa untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafzahlung fällig.
Die Villa ist mit Rauchmeldern ausgestattet. Bei Übertretung des Rauchverbots wird die örtliche Polizei eingeschaltet. Bei der Villa handelt es sich um rauchfreie Zonen.
Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot wird der Vertrag fristlos gekündigt und der Zugang zur Villa für den weiteren Aufenthalt nicht mehr gestattet.
Der Vermieter ist in diesem Fall dem Mieter gegenüber nicht zu Schadenersatz verpflichtet, auch nicht im Hinblick auf bereits erhaltene Miete.
Bricht durch Fahrlässigkeit ein Feuer aus, hat der Mieter für den Schaden aufzukommen.
Die zusätzlichen Reinigungskosten, die infolge eines Verstoßes gegen das Rauchverbot anfallen, werden von der Kaution abgezogen.
6.2. Maximal zulässige Personenzahl/Besucher
6.2.1. Die Nutzung der reservierten Villa mit mehr als der jeweils zulässigen maximalen Personenzahl (einschließlich Kinder), wie auf der Webseite und in der Buchungsbestätigung angegeben, ist nicht gestattet. Der Vermieter kann in diesem Fall dem (Mit-)Mieter den Zugang zur Villa verwehren. Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Schadenersatz.
6.2.2. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist es nicht gestattet, Besucher zu empfangen bzw. sie übernachten zu lassen.
6.2.3. Der (Haupt-)Mieter trägt die volle Verantwortung für alle während der Vertragszeit in der Villa anwesenden Personen.
6.3. Verschlossene Räume
Es ist nicht gestattet, verschlossene Räume in der Villa zu öffnen.
6.4 Verlassen der Villa
Beim (auch kurzzeitigen) Verlassen ist die Villa vollständig abzuschließen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Gegenständen infolge Nichtabschließens haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.
6.5 Ankunft in der Villa und Abreise
Ankunft und Abreise finden zu den in der Buchungsbestätigung genannten Terminen statt. Der Mieter kann die Villa am Anreisetag zwischen 14.30 und 16 Uhr oder zwischen 19 und 21 Uhr beziehen.
Die Abreise hat bis 10 Uhr stattzufinden.
Bei Ankunft kontrolliert der(Haupt-)Mieter selbst, ob die Villa und Inventar vollständig und unbeschädigt sind. Wenn etwas beschädigt ist oder fehlt, hat der Mieter dies innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft dem Vertreter vor Ort mitzuteilen, der dann sein Möglichstes tut, um diese Dinge zu reparieren oder auszutauschen.
Der (Haupt-)Mieter informiert den Vertreter vor Ort rechtzeitig über die geplante Abreisezeit. Dieser inspiziert die Villa gemeinsam mit dem Mieter.
7.1AUSWAHL DER VILLA
Der Mieter ist selbst dafür zuständig, eine Villa auszuwählen, die seinen Wünschen bzw. den Wünschen seiner Mitmieter entspricht.
7.2.Der Vermieter kann den Mieter dabei höchstens beraten, ist aber nicht dafür verantwortlich, wenn die VILLA den Ansprüchen an eine Unterkunft nicht genügt.
8.HAUSTIERE
8.1 Prinzipiell gilt, dass in der Villa Hunsrück Haustiere NICHT gestattet sind.
8.2.Wenn ein unangemeldetes Haustier mitgebracht wird, kann dies für den Vermieter Anlass sein, den Zugang zur Unterkunft zu verwenden.
8.3. Der Vermieter ist dann zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet. Er schließt jede Haftung für die Erstattung eines vom Mieter erlittenen Schadens, einschließlich der Rückzahlung des Mietzinses, aus.
8.4 Villa Mosel is behindertengerecht.In dieser Villa Mosel ist ein Helfer – oder ein Blinder Führhund erlaubt. Dieser Hund muss als offiziellerHelfer – oder Blinder Führhund registriert sein. Sie müsse den Hand bei Buchung gleich anmelden. Für die Endreinigung berechnen wir Ihnen zusätzliche Kosten ( € 45).
9.BESCHWERDEN
9.1 Mängel, die der Mieter in der Villa feststellt, sind dem Vertreter des Vermieters vor Ort unverzüglich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Entstehung oder Feststellung mitzuteilen.
9.2 Betrifft der Mangel Eigenschaften oder Zustände des Villa betrifft, für die der Vermieter zuständig ist, und folgt daraus, dass der Mieter nicht den vertragsgemäß zu erwartenden Komfort erfährt, ist der Vermieter gehalten, den Mangel zu beheben. Der Mieter muss dem Vermieter stets die Gelegenheit geben, mögliche Mängel zu beseitigen.
9.3 Wird die Beschwerde nach Ansicht des Mieters vom Vertreter des Vermieters vor Ort nicht zufriedenstellend bearbeitet, nimmt Letzterer unter den in Artikel 9.2 beschriebenen Umständen Kontakt zum Vermieter auf und Mieter und Vermieter bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung.
9.4 Der Vermieter haftet, unter Wahrung der unten aufgeführten Einschränkungen, dem Mieter gegenüber, falls der Mieter infolge eines dem Vermieter anzulastenden Versäumnisses bei der Erfüllung seiner Pflichten hierunter einen Vermögensschaden erleidet.
9.5 Die Haftung für Schäden und Kosten, die dem Mieter in Ausübung seines Berufs bzw. seiner Betriebstätigkeit entstehen, ist dabei ausgeschlossen, sofern dem Vermieter nicht eine schwere Verfehlung anzulasten ist.
9.6 Ungeachtet der Ausführungen in den vorgehenden Absätzen dieses Artikels, ist die Haftung des Vermieters für andere als durch Tod bzw. Verletzung des Mieters entstandene Schäden maximal auf die Höhe der entrichteten Miete beschränkt, sofern dem Vermieter nicht eine schwere Verfehlung anzulasten ist
9.7 Eine Beschwerde, die dem Vermieter mitgeteilt wurde und die nicht zur Zufriedenheit des (Mit-)Mieters bearbeitet wurde, ist dem Vermieter innerhalb von 4 Wochen nach Abreise aus der Villa schriftlich mitzuteilen. Fotos und weiteres Beweismaterial sind beizulegen.
9.8 Später eingehende Beschwerden werden nicht berücksichtigt.
10.Haftung des Vermieters
10.1 Der Vermieter haftet nicht für Verluste und/oder Diebstähle (einschließlich Geld), Beschädigung von Eigentum und/oder Schäden durch Verletzung, die der (Haupt-)Mieter aus beliebigen Gründen erleidet.
10.2 Die Nutzung aller Einrichtungen (einschließlich Sauna) und Dienstleistungen in/bei der Villa erfolgt uneingeschränkt auf eigenes Risiko des (Haupt-) Mieters.
10.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die darauf gründen, dass die angemietete Unterkunft nicht den Vorstellungen und Wünschen des Mieters genügt.
10.4 Der Vermieter kann keinerlei Haftung übernehmen für unerwartete (Bau-)Aktivitäten in der Nachbarschaft der reservierte Villa, Arbeiten an Zugangs- und/oder Hauptwegen, Lärmbelastung beispielsweise durch Nachbarn, Kirchenglocken, Autos, Züge oder landwirtschaftliche Fahrzeuge, Belastung durch Ungeziefer und/oder Umweltprobleme in der Umgebung der Unterkunft.
10.5 Offensichtliche Fehler oder Irrtümer auf der/den Webseite(n) binden den Vermieter nicht.
10.6 Der Vermieter haftet nicht für die Korrektheit von (Foto-)Material, das von Dritten erstellt bzw. zusammengestellt wurde.
10.7 Die Webseite enthält Hyperlinks zu anderen Webseiten. Der Vermieter ist für diese nicht verantwortlich und übernimmt keinerlei Haftung für die Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit und Korrektheit der Angaben auf diesen Webseiten. Der Inhalt solcher Webseiten ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Vertrags.
10.8 Es wird angenommen, dass der (Mit-)Mieter die örtlichen Gesetze und Vorschriften kennt. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen möglicher Verstöße gegen solche Vorschriften durch den (Mit-)Mieter.
10.9 Der Vermieter haftet keinesfalls für Schäden, die er kraft einer von ihm abgeschlossenen Versicherung geltend machen kann, wie beispielsweise einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, Reiseversicherung oder Stornierungsversicherung.
10.10 Ungeachtet der Ausführungen in Artikel 6 steht es dem Vermieter frei, dem (Haupt-) Mieter ergänzende Vorschriften an die Hand zu geben, die die Nutzung der Villa und aller zugehörigen Einrichtungen betreffen.
Haftung des Mieters
10.2.1. Während des Aufenthalts haftet im Wesentlichen der (Haupt-)Mieter für Schäden, die während des Aufenthalts in der Villa an derselben, ihrer Einrichtung und allen zugehörigen Sachen entstehen. Dies gilt unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Die Abwicklung solcher Schäden erfolgt in erster Linie zwischen dem Vertreter vor Ort und dem (Haupt-)Mieter.
10.2.2 Bei unsachgemäßer Nutzung oder nicht korrektem Hinterlassen der angemietetenVilla werden die dadurch entstandenen Kosten dem (Haupt-)Mieter in Rechnung gestellt.
10.2.3 Werden Schäden nicht mit dem Vertreter des Vermieters vor Ort abgewickelt, ist der Vermieter berechtigt, den Mieter für den erlittenen Schaden haftbar zu machen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des in der Bestätigungsrechnung genannten Mieters.
11.DATENSCHUTZ
Die für die Reservierung eingetragenen Personendaten werden zur Bearbeitung derselben genutzt. Falls sich bereits übermittelte Angaben ändern, hat der (Mit-)Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Angaben werden in die Kundendatenbank des Vermieters aufgenommen, um sie für die Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter hinsichtlich der Reservierung nutzen zu können (etwa in Zusammenhang mit der Rechnungstellung, dem Versand der erforderlichen Informationen zur Buchung usw.).
Wenn diese nach Ihrem Aufenthalt in der Villa nicht länger dort verfügbar sein sollen, können Sie dies über die Kontaktmöglichkeit auf der Webseite angeben. Dem Datenschutzgesetz entsprechend, geben wir Ihre personenbezogenen Daten keinesfalls an Dritte weiter.
12.ANWENDBARES RECHT
12.1.1. Für Verträge, die auf Grundlage dieser allgemeinen (Miet-)Bedingungen geschlossen, geändert oder ergänzt werden, gilt Niederländisches Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften ein anderes Recht anzuwenden ist.
12.1.2.Alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Vertrag werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Rotterdam vorgelegt, sofern es sich nicht um einen Streitfall handelt, bei dem die Parteien das zuständige Gericht nicht wählen können. Dann ist das vom Gesetz vorgesehene Gericht zuständig.
13.KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
13.1. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag schriftlich per E-Mail fristlos zu kündigen und die unverzügliche Räumung des Ferienhauses zu fordern, falls der Mieter seiner Sorgfaltspflicht bezüglich der Villa in schwerwiegender Weise nicht nachkommt, er mehr oder andere Personen und/oder Tiere in der Villa unterbringt, als laut Vertrag gestattet, oder er die Villa beschädigt, Belästigungen verursacht oder anderweitig seinen Pflichten als ordentlicher Mieter nicht nachkommt. In einem solchen Fall hat der Mieter kein Anrecht auf Erstattung des Mietzinses (auch nicht teilweise) und ist verpflichtet, den Schaden, den der Vermieter aufgrund seines Verhaltens oder seiner Unterlassungen erlitten hat, wiedergutzumachen.
13.2. Falls der Vermieter die Villa aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereiches nicht überlassen kann, ist er berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dem Mieter wird dann der Mietzins erstattet, allerdings hat er keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.
14.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1. Es ist dem Mieter nicht gestattet, die Villa unter zu vermieten oder sie anderweitig Dritten zur Nutzung zu überlassen oder sie ihnen zur Verfügung zu stellen.
14.2.Falls der Vermieter sich in einem Fall auf eine Bestimmung der allgemeinen (Miet-)Bedingungen beruft, dann aber davon abweicht, bedeutet dies nicht, dass er sich auch in den folgenden Fällen nicht mehr auf diese allgemeinen (Miet-)Bedingungen berufen kann.
14.3 Alle Angebote und Verträge sowie deren Umsetzung, auf die diese Mietbedingungen ganz oder teilweise Bezug nehmen, unterliegen ausschließlich Niederländisches Gesetz.
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